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Trump-Anweisung befreit potenzielle UFO-Whistleblower von Geheimhaltungspflicht gegenüber Behörden

Washington (USA) – Laut exklusiven Informationen des US-Senders „Fox News Digital“ hat US-Präsident Donald Trump die US-Bundesbehörden angewiesen, frühere Geheimhaltungsvereinbarungen (sog. Non-Disclosure Agreements, NDAs) für ehemalige Regierungsmitarbeiter und -Auftragnehmer aufzuheben, sofern diese bei Untersuchungen zu unidentifizierten anomalen Phänomenen (UAP) kooperieren.

Symbolbild (Illu.)Copyright: grewi.de (KI erstellt)
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Copyright: grewi.de (KI erstellt)

UPDATE – 22.07.2026, 09:05h: Der folgenden Artikel wurde mit neuen Informationen ergänzt, die zeigen, dass es bereits seit Jahren eine gesetzliche Grundlage für diesen Vorgang gibt.

Wie der FOX News berichtet können demnach ehemalige Mitarbeiter nun Informationen an die US-UFO-Untersuchungsbehörde AARO (All-domain Anomly Resolution Office) oder die PURSUE-Taskforce zur Freigabe von Regierungsakten zu unidentifizierten Flugobjekten und anomalen Phänomenen (UFOs/UAPs) weitergeben, ohne befürchten zu müssen, gegen zur unterzeichnete Geheimhaltungsvereinbarungen zu verstoßen.

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Anweisung von ganz oben

Laut einem hochrangigen Regierungsvertreter habe Präsident Trump hat das Department of War (DOW) und die Nachrichtendienste kürzlich angewiesen, ehemaligen Regierungsmitarbeitern oder Auftragnehmern, die über relevante Informationen zur Offenlegung von UAP verfügen, zu ermöglichen, sich an die dafür benannten Regierungsvertreter von AARO und/oder PURSUEzu wenden, wobei ihre bisherigen Geheimhaltungsvereinbarungen außer Kraft gesetzt würden, so der Sender.

Ein weiterer hochrangiger Regierungsvertreter habe zudem betont, dass es sich dabei nicht um eine allgemeine „Anweisung zur Freigabe von Verschlusssachen“ handele. Die Maßnahme ermögliche es den Mitarbeitern lediglich, sich über offizielle Regierungswege zu melden.

Die Anweisung entbindet diese Personen also not per se von ihrer Schweigepflicht und erlaubt es noch weniger, öffentlich – etwa gegenüber Medien und Journalisten – frei darüber zu sprechen.

„Personen, die glauben, über entsprechende Informationen zu verfügen, haben sich bislang zurückhaltend gezeigt, sich zu melden“, so der Regierungsvertreter gegenüber Fox. „Wir beseitigen nun diese Ursache für ihre Zurückhaltung.“

Hintergrund
Entsprechende Geheimhaltungsvereinbarungen untersagen in der Regel die unbefugte Offenlegung klassifizierter oder anderweitig geschützter Informationen und gelten üblicherweise auch nach dem Ausscheiden aus dem Staatsdienst bis zum Lebensende weiter. Ehemaligen Regierungsmitarbeitern und Auftragnehmern, die geschützte Informationen ohne Genehmigung offenlegen, droht der Verlust ihrer Sicherheitsfreigabe, zivilrechtliche Sanktionen oder – unter bestimmten Umständen – eine meist strenge strafrechtliche Verfolgung, wenn klassifizierte Informationen unzulässig offengelegt werden.

Laut der neuen Vorgabe sollen „ehemalige Regierungsmitarbeiter und -Auftragnehmer, die glauben, über relevante Informationen zu UAPs/UFOs zu verfügen, zunächst mit den dafür benannten Vertretern des All-domain Anomaly Resolution Office (AARO) des Pentagon oder der UAP-Taskforce des Präsidenten (PURSUE) zusammentreffen, die über die erforderlichen Sicherheitsfreigaben verfügen. Während dieser autorisierten Gespräche können gegebenenfalls bestehende Geheimhaltungsvereinbarungen aufgehoben werden, sodass Zeugen Informationen weitergeben können, ohne befürchten zu müssen, gegen frühere Vereinbarungen zu verstoßen.“

Die im Rahmen dieses Verfahrens bereitgestellten Informationen sollen dann nach den bestehenden Verfahren der Regierung zur Freigabe von Verschlusssachen überprüft.

Wie der Sender weiter berichtet, habe der Regierungsvertreter zudem erklärt, dass die Regierung wisse nicht, ob potenzielle Zeugen tatsächlich über bedeutende neue Informationen verfügten. „Man wolle jedoch alle vermeintlichen rechtlichen Hindernisse beseitigen, damit Ermittler feststellen könnten, ob bislang nicht offengelegte Informationen existieren.“ Der Schwerpunkt liege zudem auf Vorfällen, die bislang ungeklärt seien – und nicht auf bekannter ausländischer Technologie, geheimen US-Programmen oder natürlichen Phänomenen.

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Anmerkung GreWi: Zum Redaktionsschluss dieser Meldung lag GreWi noch keine von Fox unabhängigen Bestätigung der besagten Anweisung vor. Allerdings haben schon einige US-Abgeordnete wie Burlison, Luna und Burchett u.a. sowie Regierungskanäle auf “X” (u.a. Sam Parnell, Assistant to the Secretary of War for Public Affairs, Chief Pentagon Spokesman & Senior Advisor to SECWAR oder Anna Kelly, Special Assistant to the President and White House Principal Deputy Press Secretary) in den sozialen Medien die Fox-Meldung unterstützend geteilt.

UPDATE – 22.07.2026, 09:05h: Zur hiesigen Meldung über Trumps Anweisung erläutert der US-Informationsfreiheitsaktivist John Greenewald (TheBlackVault.com) via X:

„Obwohl viele Menschen sehr aufgeregt darüber sind, dass Präsident Trump erklärt hat, er wolle Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs) aufheben, damit „Whistleblower“ ihre Informationen über UAP gegenüber dem Kriegsministerium (DoW) offenlegen können, ist genau das bereits seit Jahren möglich.

Ich habe diese Dokumente bereits im vergangenen Jahr veröffentlicht, nachdem ich sie über den Freedom of Information Act (FOIA) erhalten hatte. Trotz bestehender Geheimhaltungsvereinbarungen waren AARO und das DoW schon zuvor gesetzlich befugt, durch NDAs geschützte UAP-Informationen entgegenzunehmen. Dies wurde sowohl in einem undatierten Memorandum des Direktors des CAPCO im Büro des Director of National Intelligence (ODNI) als auch in einem Memorandum aus dem Jahr 2023 des Direktors des SAPCO des DoW ausdrücklich festgehalten und behandelt.

Was hat sich also tatsächlich geändert, nur weil der Präsident nun dasselbe sagt, was wir ohnehin bereits wussten? Natürlich ist es der Präsident, der dies sagt – aber spielt das angesichts dessen, was spätestens seit 2023 bereits ausdrücklich geregelt war, überhaupt eine entscheidende Rolle?“

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Recherchequelle: Fox News Digital

© grewi.de

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Andreas Müller
Fachjournalist Anomalistik | Autor | Publizist

Andreas Müller ist ein deutscher Kornkreis- und UFO-Forscher, Journalist, Autor und Publizist mit dem Schwerpunkt Anomalistik. Mehr erfahren (Wikipedia)

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Andreas Müller

Fachjournalist Anomalistik • Sachbuchautor • Publizist

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