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Trump befreit potenzielle UFO-Whistleblower von Verschwiegenheitspflichten

Washington (USA) – Jetz ist es offiziell: Über eine offizielle Pressemitteilung seines Kriegsministeriums hat US-Präsident Donald Trump potenzielle UFO-Whistleblower, die von bislang geheimen Untersuchungsprogrammen zu geborgenen unidentifizierten Flugobjekten (UFOs/UAPs) durch die US-Regierung berichten wollen, von ihren Verschwiegenheits- und Geheimhaltungsverpflichtungen entbunden.

Teilansicht der offiziellen Pressemitteilung des US-Kriegsministerium vom 14.09.2026. Diese entbindet potenzielle UFO-Whistleblower von ihren Verschwiegen- und Geheimhaltungsverpflichtungen – zumindest gegenüber dem PURSUE-System des Dept. of War zur Veröffentlichung von UFO-Regierungsdokumenten.Copyright: www.war.gov
Teilansicht der offiziellen Pressemitteilung des US-Kriegsministerium vom 14.09.2026. Diese entbindet potenzielle UFO-Whistleblower von ihren Verschwiegen- und Geheimhaltungsverpflichtungen – zumindest gegenüber dem PURSUE-System des Dept. of War zur Veröffentlichung von UFO-Regierungsdokumenten.
Copyright: www.war.gov

Nachdem schon zuvor Abgeordnete von Plänen für diesen Schritt berichtet hatten (…GreWi berichtete 1, 2), erklärt die DOW-Pressemitteilung vom 14. September 2026 nun folgendes:

Kriegsministerium erlässt rechtliche Ausnahmegenehmigung zur Genehmigung von Offenlegungen zu Unidentifizierten Anomalen Phänomenen (UAP) gegenüber PURSUE
14. September 2026

In direkter Übereinstimmung mit dem Mandat von Präsident Trump für umfassende Transparenz in Bezug auf unidentifizierte anomale Phänomene (UAPs) gab das Kriegsministerium (Department of War, DOW) heute die Erteilung einer gezielten rechtlichen Ausnahmegenehmigung bekannt.

Diese Ausnahmegenehmigung schafft einen autorisierten und rechtlich geschützten Mechanismus zur Offenlegung, der es gegenwärtigen und ehemaligen Mitarbeitern ermöglicht, sich auf UAP beziehende Informationen zur Landesverteidigung (National Defense Information, NDI) an benannte Vertreter der PURSUE-Initiative weiterzugeben.

Gemäß dieser Richtlinie sind alle gegenwärtigen und ehemaligen Angehörigen des DOW, zivilen Mitarbeiter und Auftragnehmer, die über UAP-bezogene Informationen zur Landesverteidigung (NDI) verfügen oder zuvor Zugang dazu erhalten hatten, dazu berechtigt, geschützte Informationen direkt an offizielle PURSUE-Vertreter weiterzugeben.

Die Ausnahmegenehmigung setzt die zivil- und verwaltungsrechtlichen Durchsetzungsbestimmungen außer Kraft, die in Geheimhaltungsvereinbarungen (Non-Disclosure Agreements, NDAs) und Vereinbarungen zur Einweisung in Special Access Programs (Special Access Program Indoctrination Agreements, SAPIAs) enthalten sind, die zuvor innerhalb der Vereinigten Staaten abgeschlossen wurden – und zwar ausschließlich für Mitteilungen, die an das PURSUE-Team gerichtet sind.

Diese gezielte rechtliche Entlastung schafft einen autorisierten Weg für die systematische Überprüfung, sicherheitsbezogene Bewertung und mögliche Freigabe historischer und laufender UAP-Daten zur Unterstützung nationaler Missionsziele.

Historisch verwiesen Personen mit unmittelbaren Kenntnissen über UAP-bezogene Programme auf Bedenken hinsichtlich einer möglichen rechtlichen Haftung, des Verlusts von Sicherheitsfreigaben oder einer verwaltungsrechtlichen Verfolgung aufgrund der Bestimmungen üblicher NDAs und der Einweisungsbedingungen für Special Access Programs. Diese Ausnahmegenehmigung beseitigt nun diese Hindernisse, indem sie die von dieser Regelung erfassten Offenlegungen gegenüber PURSUE-Vertretern ausdrücklich genehmigt, ohne dass dadurch Sanktionen wegen Vertragsverletzung oder die üblichen Verstöße gegen Geheimhaltungsvereinbarungen ausgelöst werden.

Zusammengefasst bedeutet dies nun also, dass das US-Kriegsministerium eine spezielle rechtliche Ausnahmegenehmigung erlassen hat, die es aktuellen und ehemaligen Mitarbeitern sowie Auftragnehmern erlaubt, bisher geschützte Informationen über UAPs an die PURSUE-Initiative weiterzugeben. Diese Ausnahmeregelung solle bisherige Hürden durch Geheimhaltungsvereinbarungen und besondere Geheimhaltungsregeln beseitigen. Zugleich ruft das DOW potenzielle Wissens- und Geheimnisträger mit entsprechenden Informationen dazu auf, ihre Informationen nun ohne die üblichen rechtlichen oder dienstrechtlichen Konsequenzen an PURSUE zu übermitteln. Auf diesem Weg erhofft sich PURSUE einen offiziellen Weg, historische und aktuelle UAP-Daten zu überprüfen, sicherheitsrechtlich zu bewerten und gegebenenfalls freizugeben.

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Immer mehr UFO-Whistleblower

Spätestens seit 2023 berichten angebliche UFO-Whistleblower wie der Geheimdienstoffizier David Grusch immer wieder und auch bereits unter Eid vor Anhörungen am US-Kongress von seit Jahrzehnten laufenden geheimen Untersuchungs- und Bergungsprogrammen zu Objekten und Raumschiffen außerirdischer bzw. „nicht-menschlicher“ Herkunft.

Während die meisten dieser Whistleblower immer dann zumindest öffentlich schweigen mussten, wenn es um die eigentlich interessanten Fragen bzw. deren Antworten ging, und – wie nicht nur Grusch – tatsächlich schon von Repressalien und angedrohten drastischen juristischen Konsequenzen berichteten, könnte die neue hochoffizielle Ausnahmeregelung  nun dafür sorgen, dass sich besagte Personen nun tatsächlich mit ihren Informationen an die aktuelle Regierung wenden. Ob diese dann die so gewonnenen Informationen, so diese bestätigt werden können, auch wirklich veröffentlichen wird, bleibt abzuwarten…

…GreWi wird berichten.

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Weitere GreWi-Mekdungen zum Thema UFO-WHISTLEBLOWER finden Sie HIER

Recherchequelle: US Gov., DOW, PURSUE

© grewi.de

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Andreas Müller
Fachjournalist Anomalistik | Autor | Publizist

Andreas Müller ist ein deutscher Kornkreis- und UFO-Forscher, Journalist, Autor und Publizist mit dem Schwerpunkt Anomalistik. Mehr erfahren (Wikipedia)

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Andreas Müller

Fachjournalist Anomalistik • Sachbuchautor • Publizist

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